Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
In der SchulMail des Schulministeriums vom heutigen Tag (28.10.2021) wird mitgeteilt,
dass die Landesregierung beschlossen hat, die Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben.
Dies bedeutet konkret:
– „Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund- Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen-oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.“
– „Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.“
(Aufgrund der momentanen Infektionslage empfiehlt unsere Schule dies).
– „Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.“
– “ Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.
Weiterhin gibt das Schulministerium in der SchulMail bekannt:
“ Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird einen modifizierten Erlass zu den Auswirkungen der Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen schaffen. Die wichtigste Neuregelung daraus ist:
Tritt in einem Klassen-oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.“
Über weitere und neue Mitteilungen des Schulministeriums informiere ich Sie und euch wie gewohnt an dieser Stelle.
Mit besten Grüßen
Michaela Silbernagel (Schulleiterin)