Sehr geehrte Eltern,
Das Schulamt der Stadt Eschweiler bittet darum, dass Sie den Fußweg Ihrer Kinder vom Wohnsitz bis zum Eschweiler Bushof prüfen. Ab der Entfernung von 3,5 km können Sie einen Busfahrkarten-Antrag stellen (siehe Formular).
Gem. § 5 abs. 2 der Schülerfahrkostenverordnung für das Land NRW (SchfkVO) in derzeit geltenden Fassung entstehen Fahrkosten notwendig, wenn der Schulweg, d.h. der kürzeste zumutbare Fußweg zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen Schule, in der einfachen Entfernung für den Schüler der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km beträgt.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Dederichs, Schulamt der Stadt Eschweiler, wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Silbernagel
(Schulleiterin)