Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schülerinnen!
1. Nach dem Erlass des Schulministeriums vom 30.09.2020 gilt, dass sich Schülerinnen und Schüler immer nach der Rückkehr aus Risikogebieten in Quarantäne begeben müssen. Die aktuelle CoronaEinrVO sieht neben der Quarantäne auch die Meldepflicht beim zuständigen Gesundheitsamt vor.
Zur Zeit gilt:
„Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet und der Einreise nach Deutschland entfällt die Pflicht zur Quarantäne ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis nachweisen können.Hierfür gibt es aktuell zwei Möglichkeiten:
- Nachweis eines negativenTestergebnisses bei der Einreise,das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dieses ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein.
- Testung unverzüglich nach der Einreise, wenn möglich direkt am Flughafen.
Bis zum Erhalt des Ergebnisses eines in Deutschland durchgeführten Tests besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich in (häusliche) Quarantäne zu begeben. Wenn der Test negativ ist und sich keine Symptome auf COVID-19 zeigen, beendet dies momentan die Quarantänepflicht.“
Ausdrücklich ist zu beachten, dass diese Regelung sich möglicherweise innerhalb des Monats Oktober verändert. Hierzu bitten wir, sich regelmäßig über die Regelungen zur CoronaEinrVO zu informieren.
2. Im o.a. Fall informieren die Eltern die Schule unverzüglich und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.
Ihnen und euch allen wünsche ich ein schönes, erholsames Wochenende
Michaela Silbernagel
(Schulleiterin)