Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Laut SchulMail des MSB NRW vom heutigen Tag, 17.6.2021, wird die Coronabetreuungsverordnung kurzfristig angepasst, so dass ab Montag, 21. Juni 2021, folgende Regelungen gelten:
“ Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen. Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.“
Allerdings bleibt jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen an Schulen tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund – Nase – Bedeckung zu tragen.
“ Alle übrigen Hygienemaßnahmen ( z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen ) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.“
Wir bitten ausdrücklich darum, dass jede Schülerin/ jeder Schüler für den Innenbereich der Schule zwei medizinische Masken pro Tag mitbringt.
Herzlichen Dank und mit besten Grüßen
Michaela Silbernagel
(Schulleiterin)