Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Mit Datum vom 31.08.2020 informiert eine Schulmail des MSB verbindlich über wichtige Maßnahmen im Umgang mit dem Infektionsgeschehen. Diese sind gültig ab dem 01.09.2020.
– “ Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 01.09.2020 keine Pflicht von Mund-Nase-Bedeckungen ( MNB ) in den Unterrichtsräumen mehr vorsehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen. „Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie vor, während oder nach dem Unterricht ihre Sitzplätze verlassen.“
Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer MNB können im Einzelfall „aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung“ durch die Schulleitung genehmigt werden.
– Im „Einvernehmen mit der Schulgemeinde“ ( stellvertretend: Schulpflegschaftsvoritzender, Lehrerrat und SV-Lehrer ) empfehlen wir den Schülerinnen und Schülern ausdrücklich, zum Eigenschutz und zum Schutz anderer Peronen, auch weiterhin auf freiwilliger Basis während des Unterrichts eine MNB zu tragen.
– Als „Empfehlung für Eltern bei Erkältungssymptomen des Kindes“ führt die Schulmail aus: „Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer „COVID-19- Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.“
Bei Erkältungssymptomen, bei denen die Eltern unsicher sind, verweist die Schulmail auf das Bildungsportal des Ministeriums, das Eltern eine Empfehlung gibt, worauf sie bei einer Erkrankung ihres Kindes zu achten haben.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Silbernagel
(Schulleiterin)