Trainingsraum

Das langjährig bewährte Programm des Trainingsraumes an der Realschule Patternhof beruht grundsätzlich auf drei einfachen Regeln:

1. Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
2. Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
3. Jeder muss die Rechte der anderen respektieren.

Auf dieser Grundlage soll der Trainingsraum einerseits den lernbereiten Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrerinnen und Lehrern einen weitestgehend störungsfreien Unterricht ermöglichen, andererseits gibt er den störenden Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich in Ruhe und mit der Unterstützung des Trainingsraum – Teams mit dem eigenen Störverhalten auseinanderzusetzen und alternative Handlungsstrategien zu entwickeln.

Der Weg in den Trainingsraum und wieder zurück

Nicht jede Störung des Unterrichtes endet zwangsläufig im Trainingsraum. Der unterrichtende Lehrer entscheidet, wann er in den Prozess des Trainingsraumkonzeptes einsteigt.
Er tut es mit der ersten ausdrücklichen Ermahnung (TR1) des störenden Schülers, indem er diesen klar und deutlich darauf hinweist, dass sein momentanes Verhalten den Unterricht und die Konzentration des Lehrers und der Mitschüler stört und somit gegen Regel 1 und 2 der grundlegenden Vereinbarungen zum störungsfreien Unterricht verstößt.. Außerdem beinhaltet TR1 den Hinweis, dass weiteres fortgesetztes Störverhalten gleichbedeutend mit der Entscheidung ist, in den Trainingsraum zu gehen (TR2).
Somit liegt die Verantwortung des Schülers darin, durch sein Verhalten zu zeigen, wofür er sich entscheidet.
Sollte er in derselben Stunde erneut stören, so füllt der Lehrer kurz den Entsendebogen aus, mit dem der entsprechende Schüler dann im Trainingsraum mit einem unbeteiligten Lehrer oder dem Schulsozialarbeiter in Ruhe sein Verhalten besprechen kann. Da eine Grundannahme des Trainingsraumkonzeptes darin besteht, dass jedes Verhalten ein Ziel verfolgt, besteht das Gespräch darin, gemeinsam alternative Strategien zu entwickeln, wie das gleiche Ziel durch adäquates Verhalten erreicht werden kann. Außerdem setzt sich der Schüler mit dem eigenen Verhalten auseinander und lernt zu reflektieren, inwieweit es andere stört. In der Regel dauert der Trainingsraumaufenthalt etwa 15 Minuten.

Nach dem 4. Aufenthalt eines Schülers / einer Schülerin im Trainingsraum werden die Eltern schriftlich davon in Kenntnis gesetzt und ein Gesprächsangebot der Schule unterbreitet. Dieses Beratungsgespräch gemeinsam mit dem entsprechenden Schüler wird vom Klassenlehrer oder Schulsozialarbeiter angeboten.

Nach dem 6. Aufenthalt eines Schülers / einer Schülerin im Trainingsraum, ist laut Schulkonferenzbeschluss das Trainingsraumteam berechtigt, diesen Schüler mit sofortiger Wirkung vom Unterricht auszuschließen und nach telefonischer Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten nach Hause zu entlassen. Er darf erst wieder am Unterricht teilnehmen nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch mit dem Klassenlehrer oder dem Schulsozialarbeiter. Das gleiche gilt für die 2. Entsendung an einem Schultag oder eine konstante Weigerung des Schülers, sich an die Regeln des Trainingsraum – Programms zu halten.

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